Hl. Jahr - Ablass in Johannisthal

15.01.2025

Darüber hinaus können die Gläubigen einen Jubiläumsablass erhalten, wenn sie in frommer Gesinnung an Volksmissionen, Exerzitien oder Fortbildungs-veranstaltungen über die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils und den Katechismus der Katholischen Kirche teilnehmen...

Aus dem Amtsblatt der Diözese Reegnsburg: Die Gläubigen, Pilger der Hoffnung, können den vom
Heiligen Vater gewährten Jubiläumsablass erhalten, wenn sie eine fromme Wallfahrt unternehmen zu 
einer der heiligen Stätten des Jubiläums in Rom, im Heiligen Land, in der Kathedralkirche oder in anderen vom Ordinarius des Ortes bestimmten Kirchen (> Johannisthal) und heiligen Stätten. Ebenso können die Gläubigen einen Jubiläumsablass erlangen, wenn sie einzeln oder als Gruppe andächtig eine beliebige Stätte des Jubiläums besuchen und dort während einer angemessenen Zeitspanne in eucharistischer Anbetung 
und Meditation verweilen und mit dem Vaterunser schließen, dem Glaubensbekenntnis in jeder rechtmäßigen Form und der Anrufung Marias, der Mutter Gottes, abschließen. Darüber hinaus können die Gläubigen einen Jubiläumsablass erhalten, wenn sie in frommer Gesinnung an Volksmissionen, Exerzitien oder Fortbildungs-veranstaltungen über die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils und den Katechismus der Katholischen Kirche teilnehmen, die nach dem Willen des Heiligen Vaters in einer Kirche oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden sollen (vgl. Normen der Apostolischen Pönitentiarie für die Gewährung eines Ablasses während des Heiligen Jahres 2025, Amtsblatt Nr. 10/2024)

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